Bürgermeister und Stadtverordnetenversammlung
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Die Stadt Ahrensburg regelt ihre kommunalen Angelegenheiten im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung nach der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO SH). Als größte Stadt im Kreis Stormarn stützt sich die politische Willensbildung und Führung der Stadt auf ein klassisches Zwei-Säulen-System: den direkt gewählten Bürgermeister als Chef der Verwaltung sowie die ehrenamtliche Stadtverordnetenversammlung als oberstes Beschluss- und Kontrollorgan der Bürgerinnen und Bürger.
Das Zwei-Säulen-Modell der Kommunalpolitik
Die kommunale Verfassung trennt die Aufgaben klar zwischen der Beschlussfassung und der praktischen Verwaltungsumsetzung:
- Die Stadtverordnetenversammlung (unter der Leitung des Bürgervorstehers) trifft als gewählte Vertretungskörperschaft alle grundlegenden politischen und satzungsrechtlichen Entscheidungen.
- Der Bürgermeister führt als hauptamtlicher Verwaltungschef die Geschäfte der Stadt und setzt die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Fachausschüsse um.
Der Bürgermeister
Der Bürgermeister leitet die Stadtverwaltung und ist Dienstvorgesetzter aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus sowie in den städtischen Außenstellen.
Aufgaben und Rechtsstellung
- Amtszeit & Wahl: Der Bürgermeister wird von den wahlberechtigten Ahrensburgerinnen und Ahrensburgern in direkter Wahl für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
- Aufgaben: Vertretung der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften, Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der Stadtvertretung sowie Leitung des Verwaltungsapparates.
- Dienstaufsicht: Die Funktion der obersten Dienstbehörde für den Bürgermeister nimmt der Hauptausschuss der Stadt Ahrensburg wahr.
Aktuelle Amtsführung
Seit dem 1. Mai 2022 ist Eckart Boege (SPD) hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Ahrensburg (Stand: 2026).
Zur Entlastung und Vertretung bei Verhinderung wählt die Stadtverordnetenversammlung ehrenamtliche Stellvertreter aus ihren eigenen Reihen:
- 1. Stellvertretender Bürgermeister: Arthur Klaus Korte (CDU)
- 2. Stellvertretender Bürgermeister: Christian Schubbert-von Hobe (Bündnis 90/Die Grünen)
Die Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung (häufig auch als Stadtparlament oder Stadtvertretung bezeichnet) ist das oberste Willensbildungs- und Selbstverwaltungsorgan von Ahrensburg. Sie beschließt über den Haushalt, städtische Steuern und Abgaben, Bebauungspläne, den Erwerb oder Verkauf städtischer Liegenschaften sowie über alle städtischen Satzungen und Verordnungen.
Bürgervorsteher und Sitzungsleitung
Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung trägt in Schleswig-Holstein die traditionelle Bezeichnung Bürgervorsteher. Er wird von den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung aus ihrer Mitte gewählt.
- Amtierender Bürgervorsteher: Benjamin Stukenberg (gewählt im Juni 2023)
- 1. Stellvertreter: Uwe Gaumann
- 2. Stellvertreter: Rolf Griesenberg
Der Bürgervorsteher beruft die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung ein und leitet sie überparteilich, einschließlich des Hausrechts im Sitzungssaal; die Tagesordnung dafür stimmt er vorab mit dem Bürgermeister ab. Bei öffentlichen Anlässen tritt er als Repräsentant der Stadtverordnetenversammlung auf, während er die Stadt als Gebietskörperschaft gemeinsam mit dem Bürgermeister vertritt. Für Anliegen aus der Bürgerschaft bietet er zudem regelmäßige Sprechstunden im Rathaus an.
Sitzverteilung (Wahlperiode 2023–2028)
Die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung werden alle fünf Jahre im Rahmen der schleswig-holsteinischen Kommunalwahl gewählt (zuletzt am 14. Mai 2023; nächste reguläre Wahl im Frühjahr 2028).
In der Wahlperiode 2023–2028 umfasst die Stadtverordnetenversammlung insgesamt 31 Sitze, die sich wie folgt auf die Fraktionen verteilen:
| Partei / Wählergemeinschaft | Sitze |
|---|---|
| Bündnis 90/Die Grünen | 9 |
| CDU | 9 |
| SPD | 6 |
| WAB (Wählergemeinschaft Ahrensburg-Bürger) | 4 |
| FDP | 3 |
| Gesamt | 31 |
Fachausschüsse
Zur fachlichen Vorbereitung der Beschlüsse und zur eigenverantwortlichen Entscheidung in abgegrenzten Aufgabenbereichen bildet die Stadtverordnetenversammlung ständige Fachausschüsse:
- Hauptausschuss: Koordiniert die fachausschussübergreifende Arbeit, fungiert als oberste Dienstbehörde des Bürgermeisters und entscheidet über Führungsstellen der Verwaltung, Feuerwehrangelegenheiten und das Marktwesen (vgl. Wochenmarkt).
- Finanzausschuss: Verantwortlich für die Haushalts- und Investitionsplanung, Gebühren- und Steuersatzungen sowie grundlegende Vermögens- und Finanzangelegenheiten.
- Bau- und Planungsausschuss: Befasst sich mit Stadtplanung, Bebauungsplänen, Hoch- und Tiefbauprogrammen, Verkehrsplanung und städtebaulichen Verträgen.
- Bildungs-, Kultur- und Sportausschuss (BKSA): Schulträgeraufgaben nach dem Schulgesetz, Richtlinien für städtische Kultur- und Sportstätten (z. B. Marstall, Alfred-Rust-Saal, Sporthallen) sowie Vereinszuschüsse.
- Sozialausschuss: Richtlinien für Kita-Bedarfsplanung, Kinder- und Jugendarbeit, Betreuung und Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden.
- Umweltausschuss: Landschafts- und Umweltplanung, Grünflächenpflege, Gewässerschutz, Klimaschutzkonzepte und Kleingartenangelegenheiten.
- Werkausschuss: Beschlussorgan für Grundsatzfragen und Vermögensangelegenheiten der Eigenbetriebe (Stadtbetriebe Ahrensburg).
Transparenz und Bürgerbeteiligung
Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Fachausschüsse finden in der Regel öffentlich im Ratssaal des Rathauses (Manfred-Samusch-Straße 5) statt. Zu Beginn öffentlicher Sitzungen wird den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohnern im Rahmen einer Einwohnerfragestunde Gelegenheit gegeben, Fragen zu Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen.
Über das behördliche Bürgerinformationsportal (Ratsinformationssystem) der Stadt Ahrensburg haben Interessierte online Zugriff auf Sitzungstermine, Tagesordnungen, Beschlussvorlagen und Niederschriften der städtischen Gremien.
Siehe auch
- Stadtverwaltung – Öffnungszeiten, Kontaktdaten und Fachbereiche des Rathauses
- Stadtwerdung 1949 – Verleihung der Stadtrechte und Nachkriegsgeschichte
- Wappen und Flagge – Symbole der städtischen Selbstverwaltung
- Gewerbegebiete – Wirtschaftsstandort und Gewerbeflächen
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