Wappen und Flagge der Stadt Ahrensburg

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Das Wappen und die Flagge der Stadt Ahrensburg verbinden zwei prägende Epochen der lokalen Geschichte in einem gemeinsamen Hoheitszeichen: die eiszeitliche Besiedlung vor mehr als 12.000 Jahren und die mittelalterliche Entstehung des Ortes.


Die offizielle Blasonierung

In der Kommunalen Wappenrolle Schleswig-Holstein des Landesarchivs Schleswig-Holstein (Wappen-Nr. 374) ist die heraldische Beschreibung (Blasonierung) amtlich festgelegt:

„In Silber eine rote, beiderseits von niedrigen, schwarz bedachten Türmen überragte Burg mit vorspringendem, schwarz bedachtem Torturm und offenem Tor. Darunter auf einem wachsenden roten Pfahl der schwarze stilisierte Schädel und die schwarzen stilisierten Schaufeln eines Rentiers.“


Das Motiv im Überblick

Die obere Hälfte zeigt eine Burg, die untere einen Rentierschädel auf einem roten Pfahl. Damit stehen zwei lokale Bezüge nebeneinander: die mittelalterliche Burg Arnesvelde und die archäologischen Funde aus dem Ahrensburger Raum. Silber und Rot sind zugleich die Farben Holsteins.

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|         [ Rote Burg Arnesvelde ]         |  --> Mittelalter & Namensgebung
|        (schwarze Dächer, offenes Tor)    |
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|       [ Rentierschädel auf Pfahl ]       |  --> Eiszeitliche Ahrensburger Kultur
|     (schwarzes Geweih auf rotem Pfahl)   |
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Mehr zur Burg und zu den eiszeitlichen Fundplätzen steht auf den Seiten Ortsname Ahrensburg und Ahrensburger Tunneltal.


Die Stadtflagge

Gemeinsam mit dem Wappen führt die Stadt Ahrensburg eine eigene Dienst- und Bürgerflagge. Ihre amtliche Beschreibung lautet:

„In einem weißen, oben und unten von einem breiten roten Streifen begrenzten Tuch die rote Burg und darunter das schwarze, stilisierte Rengeweih (mit Schädel) des Stadtwappens, etwas zur Stange hin verschoben.“

Die Versetzung des Motivs zur Stange ist Teil dieser amtlichen Beschreibung.


Entstehungsgeschichte des Wappens

Ein Gemeindewappen wurde am 28. Februar 1938 genehmigt. Die heute verwendete Fassung von Wappen und Flagge erhielt ihre Genehmigung am 1. November 1976. Die Stadterhebung lag zwischen diesen beiden Daten.


Rechtlicher Status & Verwendung

Das Stadtwappen und die Stadtflagge sind geschützte Hoheitszeichen nach § 2 der Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg sowie dem Kommunalrecht des Landes Schleswig-Holstein:

  • Amtliche Führung: Die Führung des Wappens auf Siegeln, Urkunden und amtlichen Bekanntmachungen ist ausschließlich der Stadtverwaltung und den städtischen Organen vorbehalten.
  • Nutzung durch Dritte: Privatpersonen, Vereine, Parteien oder Wirtschaftsunternehmen dürfen das Stadtwappen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Stadtverwaltung nutzen, um Verwechslungen mit amtlichen Mitteilungen auszuschließen.

Quellen & Nachweise

  1. Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein: Landesarchiv Schleswig-Holstein, Datenblatt Stadt Ahrensburg (Wappen-ID 374).
  2. Hauptsatzung der Stadt Ahrensburg: § 2 (Wappen, Flagge, Dienstsiegel).
  3. Archäologisches Landesmuseum Schloss Gottorf: Dokumentation zu den Grabungen von Alfred Rust im Ahrensburger Tunneltal.

Verwandte Themen

Hinweis zu den amtlichen Zitaten

Die wörtlich wiedergegebenen Blasonierungen von Wappen und Flagge sind amtliche Werke (§ 5 UrhG) und über die Kommunale Wappenrolle Schleswig-Holstein belegt.


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